Hausordnung
I. Die Gäste müssen sich an die Hausordnung halten und können gekündigt werden, wenn sie Probleme verursachen.
II. Zugelassene Gäste: Die Gäste müssen die zugelassene Anzahl von Personen einhalten und sollten sich an den Gastgeber wenden, wenn sie Fragen zu den Regeln für Besucher haben. Versammlungen, die ein Ärgernisse darstellen, sind immer verboten. Weitere Informationen findest du in unserer Richtlinie zur Vermeidung von Belästigung der Nachbarn unter:
https://www.airbnb.com.br/help/article/3345/
III. Check-in-Zeit: Die Gäste müssen die Check-in-Zeit des Gastgebers berücksichtigen und dürfen ohne vorherige Genehmigung des Gastgebers nicht vor oder nach der festgelegten Zeit einchecken.
IV. Check-out-Zeit: Die Gäste müssen den Check-out abschließen und die Schlüssel bis zu der in der Buchung festgelegten Check-out-Zeit zurückgeben und dürfen nach der festgelegten Check-out-Zeit ohne vorherige Genehmigung des Gastgebers keine Gegenstände in der Unterkunft zurücklassen (um sie zu verstauen oder später zu abzuholen).
V. Rauchen: Die Gäste dürfen in den Unterkünften nicht rauchen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis des Gastgebers. Dies gilt auch für den Konsum von Tabak, Cannabis, elektronischen Zigaretten usw.
VI. Genehmigung für Haustiere: Jede Buchung wird individuell geprüft. Die Gäste sollten nicht mehr Haustiere mitbringen, als für eine Anmietung genehmigt wurde, oder es versäumen, den Gastgeber über die Haustiere zu informieren, die in die Unterkunft mitgebracht werden. Servicetiere gelten jedoch nicht als Haustiere. Weitere Informationen über unsere Regeln für Servicetiere finden Sie in unserer Richtlinie für Barrierefreiheit.
https://www.airbnb.com.br/help/article/1869/
VII. Lärm: Die Gäste müssen die festgelegten Ruhezeiten einhalten und dürfen die Nachbarschaft nicht durch übermäßigen Lärm stören (z. B. laute Musik, Geschrei, zuschlagende Türen usw.).
VIII. Film- und Werbeaufnahmen: Die Gäste dürfen die Unterkunft nicht für Film- oder Fotoaufnahmen nutzen, die für kommerzielle Zwecke oder zur Erzielung von Gewinnen bestimmt sind, ohne die dokumentierte Genehmigung des Gastgebers.
IX. Der Gast besichtigt das Objekt und die Einrichtung, um die Angaben in der schriftlichen Bestandsaufnahme und im Fotobericht des Gastgebers innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in zu überprüfen. Nach Ablauf dieser 24 Stunden nach dem Check-in gilt die Inspektion als durchgeführt und akzeptiert.
X. Die Immobilie so zu pflegen und zu betreuen, als wäre es deine eigene, einschließlich der Erhaltung und Reinigung der Wände, Türen, Fenster, Böden, sanitären Anlagen der Immobilie sowie der Möbel, Geräte, Ausstattungen und Dekorationen, die während der Nutzung zur Verfügung stehen.
XI. Die Immobilie wie vereinbart zu nutzen, entsprechend ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck.
XII. Bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es empfangen wurde, ohne Rücksicht auf die durch den normalen Gebrauch bedingten Beeinträchtigungen, auch in Bezug auf die Sauberkeit und Anordnung der beweglichen Gegenstände.
XIII. Wenn das Mietobjekt Schäden oder Mängel aufweist, die der Mieter zu vertreten hat, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu melden.
XIV. Unverzügliche Behebung von Schäden, für die du verantwortlich bist und sofortige Benachrichtigung des Gastgebers.
XV. Dem Gastgeber oder seinem Vertreter das Recht zu gewähren, das Objekt nach vorheriger Vereinbarung eines Datums und einer Uhrzeit zu besichtigen.
XVI. Nicht gegen die Vorschriften des Nachbarschafts- und Wohnungsrechts zu verstoßen, insbesondere im Hinblick auf die Ruhe, die Sicherheit und die Gesundheit der Nachbarn des Mietobjekts, unter Androhung der Zahlung des Bußgelds und der Kündigung des Vertrags, unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Haftung für deine Handlungen.
XVII. Unter keinen Umständen darf der Schlosskörper ohne schriftliche Genehmigung des Gastgebers verändert werden, auch nicht durch zusätzliche Kopien des Schlüssels. Falls erforderlich und gerechtfertigt, muss der Gast neue Kopien beim Gastgeber anfordern.
XVIII. Dem Gastgeber eine Kopie aller Gästedokumente (Ausweis oder Reisepass) für die Registrierung und den Eintritt in die Wohnung zu übergeben.
Bemerkungen